Wegfall Umlagefähigkeit

In der Wohnungswirtschaft wird das monatliche Nutzungsentgelt für den TV-Kabelanschluss häufig über einen gemeinschaftlichen Vertrag zur Versorgung aller Wohnungen im Gebäude über die Nebenkosten bzw. das Hausgeld abgerechnet.

Aufgrund einer gesetzlichen Änderung mit dem Inkrafttreten der Novelle des Telekommunikationsgesetz (TKG) informieren wir Sie über Möglichkeiten zur weiteren Nutzung des TV-Kabelanschlusses.

Mieter und Wohnungseigentümer finden hier weitere Informationen zu den Änderungen bei Kabelgebühren.
 

Bisher sichern wir die Kabel-TV-Grundversorgung über einen sogenannten TV Mehrnutzer-Pauschalvertrag ab.

Dabei erhalten die Vertragsinhaber eine Sammelrechnung für alle angeschlossenen Einheiten und geben diese anteiligen TV-Gebühren über die Betriebsnebenkosten an die Bewohnerinnen und Bewohner des Objekts weiter.

Durch das Inkrafttreten der TKG-Novelle zum 01.12.2021 dürfen zukünftig die TV-Gebühren aus den TV Mehrnutzer-Pauschalverträgen nicht mehr, wie gewohnt, über die Betriebsnebenkosten nach § 2 Abs. 15 als Umlage abgerechnet werden.

Für Bestandsverträge tritt die Änderung ab dem 30.06.2024 in Kraft. Das bedeutet, dass Sie bis zum 30.06.2024 nach wie vor einfach und bequem die preiswerten TV-Gebühren an Mieterinnen und Mieter weitergeben können. Gleichzeitig bedeutet das auch, dass Bewohnerin und Bewohner aus Bestandsschutzgründen kein Sonderkündigungsrecht für die Teilnahme am Sammelinkasso für Kabel-TV haben (§ 71 Abs. 2 Satz 3 TKG).

Ab dem 01.07.2024 kann jede Bewohnerin und jeder Bewohner seinen TV-Anbieter selbst wählen.
Gemeinsam mit Ihnen finden wir eine individuelle Lösung für Sie und Ihr Gebäude. Sprechen Sie uns an!

Die bestehenden Produkte und Vertragsmodelle bleiben weiterhin gültig.

Auch bei Neuverträgen bzw. bei Fertigstellung der Hausverteileranlage nach dem 01.12.2021 können weiterhin TV Mehrnutzer-Pauschalverträge vereinbart werden.

Die TV-Gebühren können dann zwar nicht mehr über die Betriebsnebenkosten nach § 2 Abs. 15 abgerechnet werden, aber es gibt andere Möglichkeiten für die Weiterberechnung, wie z.B. den Abschluss einer Zusatzvereinbarung mit den Bewohnern.

komro bietet Ihnen für den Fall der Kündigung des TV Mehrnutzer-Pauschalvertrags die Umstellung auf eine Einzelversorgung der Bewohner an.

Hier können die Bewohnerinnen und Bewohner direkt mit komro Ihren Vertrag schließen und den TV/Radio Kabelanschluss zukünftig per Einzelvertrag für 14,75 € oder einen komroNet Highspeed Internetanschluss mit bis zu 1 Gigabit/s buchen.

Der TV/Radio Kabelanschluss ist bei jedem komroNet Highspeed Internetanschluss inklusive.

Um die Liegenschaft und die darin bestehende TV-Hausanlage auch weiter versorgen zu können, benötigen wir vom Eigentümer eine Nutzungs- bzw. Versorgungsvereinbarung.

Mit dieser Vereinbarung (Gestattungs-Nutzungsvereinbarung TV Hausanlage) erlauben Sie der komro die Versorgung sowie den Betrieb der bestehenden TV-Hausanlage sowie deren Instandhaltung weiterhin ohne zusätzliche Kosten für den Eigentümer oder die WEG zu betreiben.

Unter folgendem Link können Sie die Gestattung- & Nutzungsvereinbarung für die TV Hausanlage einsehen.

Hier finden Sie die das Formular: Gestattungs-Nutzungsvereinbarung TV Hausanlage

Wenn von der Bewohnerin oder dem Bewohner kein passendes komro Produkt gewählt wird, stellen wir den TV-Radio Kabelanschluss zum jeweiligen Kündigungszeitpunkt ein und sperren den Anschluss.

Um bei einer Kündigung des bestehenden TV Mehrnutzer-Pauschalvertrags weiterhin wie gewohnt ohne Unterbrechung den TV/Radio Kabelanschluss nutzen können, ist Ihre Mitwirkung erforderlich:

komro Kabel TV Einzelanschluss ab 14,75 € im Monat 

Weiterhin wie gewohnt über die TV Multimediadose Fernsehen. Zusatzpakete wie Basis HD können jederzeit hinzugebucht werden. 

Hier finden Sie komroKabel-TV

oder

komroNet (Highspeed Internetanschluss) ab 20,00 € im Monat * -  Hier ist der komro Kabel TV bereits inklusive.

Hier geht es zu den komroNet Tarifen

Wir bieten Ihnen Highspeed Internet mit bis zu 1 Gigabit/s, mit oder ohne Festnetz Telefonanschluss, alles aus einer Hand über Ihre vorhandene TV-Multimediadose, ganz ohne Baustelle.

Sofern zum Kündigungstermin kein gültiger Kabel-TV Einzelvertrag mit Bewohnerinnen und Bewohner vorliegt, behalten wir uns vor, das Kabel-TV Signal zu deaktivieren/sperren.

*24 Monate Mindestvertragslaufzeit

Wichtig: Ihr komro Gigabit-Internetanschluss ist schon da! An jeder Multimedia-Anschlussdose in der Wohnung.

  • Für einen Gigabit-Internetanschluss bei komro ist kein zusätzlicher, neuer Glasfaser-Hausanschluss notwendig.
  • Der schnelle komro Internet-Anschluss erfolgt stets über die bestehende Infrastruktur im Gebäude, ganz ohne Änderungen an der Hausverkabelung, ohne Baustelle im Haus und ohne aufwändige Sanierungsmaßnahmen.
  • Das Versorgungsgebiet der komro gilt als flächendeckend, wie eine Bestandsaufnahme der Stadt Rosenheim mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim (ADBV) ergab.

Besuchen Sie uns gerne im komro Kundenzentrum Am Innreit 2, 83022 Rosenheim oder nutzen Sie die telefonische Kundenberatung unter 08031 365-7575 und wir erledigen alle Formalitäten gemeinsam.

Wir begleiten Sie als unsere Kunden selbstverständlich während der Umstellungsphase und entwickeln zusammen mit Ihnen individuelle Lösungen. Nehmen Sie am besten direkt Kontakt mit unserem Geschäftskundenvertrieb auf.

Immer gut beraten:

  • Highspeed-Internet
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