In der Wohnungswirtschaft wird das monatliche Nutzungsentgelt für den TV-Kabelanschluss häufig über einen gemeinschaftlichen Vertrag zur Versorgung aller Wohnungen im Gebäude über die Nebenkosten bzw. das Hausgeld abgerechnet.
Aufgrund einer gesetzlichen Änderung mit dem Inkrafttreten der Novelle des Telekommunikationsgesetz (TKG) informieren wir Sie über Möglichkeiten zur weiteren Nutzung des TV-Kabelanschlusses.
Mieter und Wohnungseigentümer finden hier weitere Informationen zu den Änderungen bei Kabelgebühren.