Was ändert sich?
Mieter und Wohnungseigentümer bezahlen die monatliche Gebühr für das komro Kabelfernsehen bisher gemeinsam mit allen Hausbewohnern über die Nebenkosten.
Ab 30. Juni 2024 ist diese Zahlungsart aufgrund einer gesetzlichen Änderung nicht mehr möglich. Fast alle Hausverwaltungen kündigen daher den TV-Gemeinschaftsvertrag zum 30. Juni 2024.
Sofern der TV-Gemeinschaftsvertrag durch Ihre Hausverwaltung gekündigt wurde, wird komro Ihre TV-Versorgung zu gegebener Zeit abschalten.
Was muss ich tun?
Damit Sie Ihren Kabelfernsehanschluss weiterhin wie gewohnt nutzen können, benötigen Sie ab 30. Juni 2024 einen eigenen komro Vertrag.
Sie haben die Wahl:
komroNet Internet inklusive Kabel TV
ab 20,00 € im Monat *
Weiterhin wie gewohnt über die TV Multimediadose fernsehen und zusätzlich Highspeed Internet mit bis zu 1 Gigabit/s.
✓ Highspeed Internet mit bis zu 1 Gbit/s im Download
✓ Ultraschneller Upload mit bis zu 300 Mbit/s
✓ Kabel TV (dauerhaft inklusive)
✓ Telefon (optional)
✓ Über 250 Fernsehsender
✓ Über 80 digitale Radiosender
✓ ORF-Sender in HD-Qualität
Kabel TV Einzelanschluss
für Neukunden, die kein Internet benötigen
14,75 € im Monat
keine Bereitstellungskosten
Weiterhin wie gewohnt über die TV Multimediadose fernsehen.
Zusatzpakete wie Basis HD können jederzeit hinzugebucht werden.
✓ Über 250 Fernsehsender
✓ Über 80 digitale Radiosender
✓ ORF-Sender in HD-Qualität
Häufige Fragen
Wenn Sie in einer Mietwohnung oder Eigentumswohnung wohnen, bezahlen Sie bisher die Gebühren für Kabelfernsehen häufig über die Nebenkosten. Das sehen Sie auf Ihrer Nebenkosten-Abrechnung oder im Mietvertrag.
In Zukunft ist das gemäß dem neuen Telekommunikationsgesetz nicht mehr möglich. Sie benötigen jetzt einen eigenen komroKabel TV Vertrag und bezahlen damit die Kabelanschluss-Gebühren direkt an komro.
Im Hausgeld können die Kosten weiterhin an Eigentümer berechnet werden, diese dürfen aber nicht an Mieter über die Nebenkosten weiterberechnet werden.
Wenn Sie keinen komroKabel TV Vertrag abschließen, werden wir Ihr TV-Signal abschalten. Sie können dann kein Kabelfernsehen mehr empfangen.
Die TKG-Novelle ist eine Änderung im Telekommunikationsgesetz. Dazu gehört eine Änderung für den TV-Kabelanschluss (§ 71, Abs. 2 Satz 3 TKG, § 56, Abs. 3 TKG und § 2 Nr. 15 BetrKV).
In Zukunft dürfen Vermieter oder Eigentümergesellschaften die Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr über die Nebenkosten an ihre Mieter oder Eigentümer weitergeben. Somit benötigen Sie einen eigenen komroKabel TV Vertrag.
komroKabel TV ist das Kabelfernsehen der komro, das Sie direkt über Ihre Multimediadose in der Wohnung empfangen. Wenn Sie nur TV empfangen möchten und kein Internet oder Telefon benötigen, sind Sie hier genau richtig.
Wenn Sie bereits einen Internet oder Telefonvertrag haben, empfehlen wir Ihnen unbedingt einen Blick auf unsere komroNet Tarife.
Den Rundfunkbeitrag (früher GEZ) muss jeder Haushalt, der Fernseh- oder Radiogeräte besitzt, an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bezahlen. Der Kabel TV Anschluss dagegen ist ein TV-Produkt, das Sie frei wählen können.
Wenn Sie sich für den komroKabel TV Anschluss entscheiden, bezahlen Sie dafür einen monatlichen Betrag.
Hier finden Sie unsere aktuelle Senderliste.
Die wichtigsten Sender auf einen Blick - für Sie von komro vorkonfiguriert - finden Sie hier.
Wenn Sie bereits einen komroNet Internetvertrag haben, müssen Sie nichts unternehmen - komroKabel TV ist hier bereits inklusive und Sie können weiterhin wie gewohnt fernsehen.
Wenn Sie noch einen komro CableNet Internetvertrag haben, empfehlen wir Ihnen unbedingt einen Blick auf unsere komroNet Tarife auf unserer Kundenseite.
Sie wünschen eine persönliche Beratung? Dann besuchen Sie uns doch an einem unserer Infostände direkt bei Ihnen in der Nähe.
Sämtliche Termine finden Sie hier.
* Mindestvertragslaufzeit 24 Monate.